Expertinnen und Experten, die im Rahmen von Qualifikationsverfahren des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002[3] sowie als Fachexpertinnen und Fachexperten für die Abklärungen der Voraussetzungen zur Erteilung von Bildungsbewilligungen tätig sind, erhalten folgende Entschädigungen:
- Fr. 440.– für den ganzen Tag (mindestens 8 Stunden);
- Fr. 220.– für den halben Tag (mindestens 4 Stunden);
- Fr. 55.– pro Stunde.
Diese Ansätze basieren auf einem Landesindex der Konsumentenpreise von 105.2 Indexpunkten und werden jährlich im gleichen Rahmen der Teuerung angepasst wie die Besoldungen des nebenamtlichen Staatspersonals. *