Die HFIE führt im letzten Semester des Bildungsgangs / Studiengangs die Diplomarbeit gestützt auf die absolvierten Modulabschlüsse respektive der gewählten Vertiefung durch.
Zur Diplomarbeit wird zugelassen, wer das letzte Semester besucht und die Gebühr entrichtet hat.
Die Diplomarbeit besteht aus einer Dokumentation sowie der mündlichen Präsentation dieser Arbeit.
Die Wegleitung für die Durchführung der Diplomarbeit (inklusive Präsentation) wird durch die HFIE-Kommission freigegeben.
Die Freigabe der vorgesehenen Diplomarbeit erfolgt durch die Leitung der HFIE.
Die Leitung der HFIE sowie die Mitglieder der HFIE-Kommission haben Einsicht in die Diplomarbeiten und Zutritt zu den Präsentationen.
Die Organisation und Durchführung der Diplomarbeit obliegt der Leitung der HFIE.
Die zulässigen Hilfsmittel für die Diplomarbeit (inklusive Präsentation) werden den Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig bekannt gegeben.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche unerlaubte Hilfsmittel benützen oder andere Unredlichkeiten begehen, erhält die Note 1. In schweren Fällen entscheidet die HFIE Kommission über den Ausschluss. Damit gilt die Diplomarbeit als nicht erfüllt.
Die Diplomarbeit wird auf halbe oder ganze Noten bewertet. Die Diplomarbeit gilt als erfüllt, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wurde.