Lexipedia

413.21

Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz

Vom 22. Mai 2025 (Stand 22. August 2025)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 1894[1],

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Standortbeitrag an den Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz mit einem Anteil von zwei Dritteln der Investitionskosten bzw. maximal 10 Millionen Franken.

Art. 2

Der Beitrag wird in drei Tranchen wie folgt ausbezahlt:

  1. Die erste Tranche von 2 Millionen Franken wird ausbezahlt, wenn der vorliegende Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist.
  2. Die zweite Tranche von maximal 7 Millionen Franken wird nach der Übernahme des Gebäudes S45 im Rohbau für den Mieterausbau und der Überprüfung des Mittelbedarfs auf der Basis des aktualisierten Kostenvoranschlags nach Vorliegen von 80 Prozent der Vergaben ausbezahlt.
  3. Die dritte Tranche wird nach Vorliegen der Schlussbauabrechnung ausbezahlt und besteht maximal aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken und den ausbezahlten Tranchen.

Die Einzelheiten werden nach Vorliegen des definitiven Kostenvoranschlags betreffend Mieterausbau in einer Vereinbarung zwischen XUND und der Volkswirtschaftsdirektion geregelt.

Art. 3

Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Egress

GS 2025/035

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
22.05.2025 22.08.2025 Erlass Erstfassung GS 2025/035

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 22.05.2025 22.08.2025 Erstfassung GS 2025/035