Die Schulleitung entscheidet über die Dauer einer schriftlichen Prüfung, wobei die Prüfungszeit bei 3 oder 4 Stunden liegt. *
Die Schulleitung genehmigt auf Antrag der Fachvorstände die zulässigen Hilfsmittel. *
Die Fachlehrpersonen stellen die Aufgaben und lassen diese gemäss Vorgaben der Schulleitung den Prüfungsexpertinnen und -experten zusammen mit einer Information zu den Prüfungsanforderungen (z. B. Stoffumfang) sowie zu zulässigen Hilfsmitteln und weiteren notwendigen Erklärungen zukommen. *
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Die Prüfungsexpertinnen und -experten geben den Fachlehrpersonen eine Rückmeldung zu den Aufgaben und Prüfungsanforderungen. *
Die Schulleitung bezeichnet diejenigen Personen, welche als Aufsichtspersonen für die korrekte Durchführung der Prüfungen verantwortlich sind. *
Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die schriftlichen Prüfungen. Sie stellt die korrigierten Prüfungen der Prüfungsexpertin bzw. dem -experten rechtzeitig vor den mündlichen Prüfungen zu. Die Prüfungsexpertin bzw. der Prüfungsexperte begutachtet die Korrekturen und Bewertungen und gibt der Fachlehrperson bis spätestens an den mündlichen Prüfungen eine Rückmeldung. *