Für die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug gilt das Bundesrecht und das kantonale Vollzugsrecht.
414.151
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
Präambel
gestützt auf § 3 Bst. d des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September 1990[1],
Art. 1 Anwendbares Recht
Art. 2 Übergangsbestimmung
Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 und vorher in die Wirtschaftsmittelschule Zug eingetreten sind, gilt weiterhin das Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug vom 2. Mai 2008[2].
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Repetition oder eines Austauschjahres in eine Klasse, für die bereits dieses Reglement gilt, kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder dem Rektor mit dem Amt für Mittelschulen zu lösen.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 20.06.2011 | 01.08.2011 | Erlass | Erstfassung | GS 31, 189 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 20.06.2011 | 01.08.2011 | Erstfassung | GS 31, 189 |