Diese Absenzenordnung gilt für die Schülerinnen und Schüler der kantonalen Mittelschulen. Als kantonale Mittelschulen gelten:
- die kantonalen Gymnasien;
- die Fachmittelschule;
- die Wirtschaftsmittelschule.
Sie dient der Sicherstellung eines geordneten und zielgerichteten Schulbetriebs.
Die Schulen erlassen ergänzende Richtlinien. Sie bezeichnen die für die Umsetzung dieser Absenzenordnung geltenden Abläufe und Fristen, zuständigen Stellen und deren Aufgaben, soweit sie nicht in der Absenzenordnung festgelegt sind. *
Die Schulen führen eine elektronische Absenzenverwaltung. *