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414.362-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich

Präambel

Kantonsratsbeschluss

betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über

die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich

vom 30. Mai 20011)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Art. 41

gestützt auf Bst. i der Kantonsverfassung2) , beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- schule für Heilpädagogik vom 21. September 1999 bei.

Art. 34

Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist ( Kantonsverfassung) oder nach derAnnahme durch dasVolk am T der ag nach der Veröffentlichung imAmtsblatt in Kraft3) .