gestützt auf Bst. i der Kantonsverfassung2) , beschliesst:
414.362-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
Präambel
Kantonsratsbeschluss
betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über
die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
vom 30. Mai 20011)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
Art. 41
Art. 1
Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- schule für Heilpädagogik vom 21. September 1999 bei.
Art. 34
Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist ( Kantonsverfassung) oder nach derAnnahme durch dasVolk am T der ag nach der Veröffentlichung imAmtsblatt in Kraft3) .