Das Lehrdiplom bestätigt die Lehrberechtigung für die entsprechende Zielstufe. Es wird von der Pädagogischen Hochschule Zug ausgestellt und von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Hochschulrates, der Rektorin oder dem Rektor sowie der Leiterin oder dem Leiter Ausbildung unterzeichnet. *
Das Bachelordiplom bestätigt den Abschluss mit einem Bachelor of Arts. Es wird von der Rektorin oder dem Rektor und von der Leiterin oder dem Leiter Ausbildung unterzeichnet. *
Die mit dem Lehrdiplom verliehenen Titel richten sich nach Art. 18 des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen. *
Das Masterdiplom bestätigt den Abschluss mit einem Master of Arts. Es enthält die in Art. 15 des Reglements über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) vorgesehenen Angaben. Das Diplom wird von der Rektorin oder dem Rektor und von der Leiterin oder dem Leiter Ausbildung unterzeichnet. *
Die Benennung des Masterdiploms richtet sich nach dem Titelreglement der EDK. *
Die Bezeichnung des mit dem Masterdiplom verliehenen Titels richtet sich nach Art. 16 Abs. 1 des Reglements über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik). *
Zusätzlich zum Diplom werden folgende Dokumente ausgestellt:
- ein Diplomzeugnis, welches die Prüfungsbewertung der Bachelor- respektive Masterprüfungen, das Thema und die Bewertung der Bachelor- respektive Masterarbeit enthält;
- ein Diplomzusatz, welcher den absolvierten Studiengang näher beschreibt (Diploma Supplement);
- eine Bescheinigung über die absolvierten Vertiefungs- und Wahlmodule;
- eine Lern- und Leistungsdokumentation (Transcript of Records).