Von Behörden gewählte oder vom zuständigen Schulleitungsmitglied schriftlich bestimmte Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie abgeordnete Delegierte erhalten im Rahmen von umfangreichen Projekten und bei ausserordentlicher Beanspruchung ein Sitzungsgeld von 85 Franken (Präsidentin bzw. Präsident, Projektleiterin bzw. Projektleiter 105 Franken) zuzüglich Reisespesen nach Massgabe der Ansätze der §§ 5 und 6 der Entschädigungsverordnung bei auswärtigem Tagungsort.
Vom zuständigen Schulleitungsmitglied im Rahmen von Projekten und dgl. angesetzte oder bewilligte Sitzungen können im Rahmen von umfangreichen Projekten und bei ausserordentlicher Beanspruchung mit den Sitzungsansätzen gemäss Abs. 1 entschädigt werden. Damit sind alle Vor- und Nachbereitungshandlungen wie das Erstellen von Protokollen oder Arbeitspapieren abgegolten.
Diese Entschädigungen werden nur ausbezahlt, wenn von der entsprechenden Kommission oder Arbeitsgruppe keine Sitzungsgelder bzw. Spesen ausbezahlt werden, die Teilnahme ausserhalb des üblichen Aufgabenbereichs und mehrheitlich ausserhalb der Unterrichtszeit liegt und die Arbeit nicht anderweitig (etwa durch Lektionenentlastungen) abgegolten wird.