Der Kanton Zug gewährt Beiträge an die Kosten der obligatorischen Fremdsprachenaufenthalte[3] von Schülerinnen und Schülern an den kantonalen Gymnasien, der Fachmittelschule Zug und der Wirtschaftsmittelschule Zug. *
Als Fremdsprachenaufenthalte gelten die von den Schulen vorgesehenen obligatorischen, eine bis vier Wochen dauernden Aufenthalte im fremdsprachigen In- oder Ausland. *
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Wiederholung des Schuljahres den Fremdsprachenaufenthalt gemäss Abs. 1 zum zweiten Mal absolvieren, können erneut Beiträge beantragen, wenn eine wiederholte Absolvierung des Fremdsprachenaufenthalts dem Abschluss dient. Die Schulleitung entscheidet über die Dienlichkeit.
Die Beiträge werden entrichtet, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers bzw. ihrer oder seiner Erziehungsberechtigten zur Deckung der Kosten für den Fremdsprachenaufenthalt nicht ausreicht.
Die Beiträge werden auch dann entrichtet, wenn der Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers nicht im Kanton Zug liegt.