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417.2

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des OYM-Colleges

Vom 27. Juni 2019 (Stand 1. Oktober 2019)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung[1],

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich an den Aufbaukosten des OYM-Colleges im Rahmen des Kompetenzzentrums für Spitzenathletik und Forschung mit Standort im Kanton Zug an die OYM College AG mit 1 Million Franken.

Art. 2

Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Colleges am Standort Cham ausgerichtet.

Art. 3

Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Egress

GS 2019/056

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
27.06.2019 01.10.2019 Erlass Erstfassung GS 2019/056

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 27.06.2019 01.10.2019 Erstfassung GS 2019/056