Dieses Reglement bezweckt, den Kirchgemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern und die unterschiedliche Steuerkraft[2] der katholischen Kirchgemeinden teilweise auszugleichen und damit eine Annäherung der Steuerfüsse zu fördern. *
Um die Wirksamkeit des Steuerausgleichs zu überprüfen, erstellt die Steuerausgleichskommission mindestens alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zuhanden der Delegiertenversammlung der VKKZ (DV), zum nächsten Mal auf die Budget-DV 2028. *