Der Kanton Zug bildet für die Militärorganisation einen einzigen Kreis.
Der Regierungsrat kann in Armeeangelegenheiten mit dem Bund Vereinbarungen abschliessen, namentlich über die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Armeematerial. *
Die Sicherheitsdirektion ernennt die Kreiskommandantin oder den Kreiskommandanten. *