Der zugerische Winkelriedfonds bezweckt:
- die finanzielle Unterstützung von Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation Zug, welche
| 1. * | im Instruktions- oder Aktivdienst erkranken oder verunglücken und dadurch in eine Notlage geraten, soweit nicht die Militärversicherung oder eine andere Institution für die Unterstützung aufkommt, | ||
| 2. | durch Instruktions- oder Aktivdienst vorübergehend oder dauernd in Bedrängnis kommen; | ||
- …
- die Hilfe an die nächsten Angehörigen, sofern der Tod des Unterstützungsberechtigten für die Hinterbliebenen eine vorübergehende oder bleibende Notlage verursacht;
- die finanzielle Unterstützung von Institutionen und Vereinen der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation;
- die Übernahme der Kosten für die Abgabe des Geschenks und der Verpflegung anlässlich der Entlassung aus der Dienstpflicht der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation.