Der Kanton Zug gewährt der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug gemäss Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 2020[3] eine Kreditausfallgarantie im Umfang von 85 Millionen Franken.
Die Kreditausfallgarantie ist subsidiär und ergänzend zu den anderen Massnahmen auf Bundesebene, insbesondere zur Solidarbürgschaft des Bundes, und dient dazu, Kredite der Banken in der Höhe von 100 Millionen Franken abzusichern, die diese aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 an Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und weitere kleine und mittlere Unternehmen bis 50 Vollzeitäquivalente (ohne Lernende) vergeben.