Der Kanton Zug beteiligt sich am besonderen COVID-19-Bürgschaftsverfahren des Bundes zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen. Die dadurch getragene Bürgschaft beträgt maximal 5 Millionen Franken.
Über dieses Verfahren werden zukunftsfähige Startup-Unternehmen kurzfristig via Bürgschaften mit Liquidität versorgt, um die negativen finanziellen Auswirkungen von COVID-19 abzufedern.