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614.12

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU)

(KRB ITSec4KMU)

Vom 31. März 2022 (Stand 11. Juni 2022)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung[1],

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» mit Standort im Kanton Zug mit maximal 1,385 Millionen Franken.

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Organisation des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz».

Art. 2

Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» ausgerichtet.

Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Art. 3

Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Egress

GS 2022/033

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
31.03.2022 11.06.2022 Erlass Erstfassung GS 2022/033

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 31.03.2022 11.06.2022 Erstfassung GS 2022/033