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614.14

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»

(KRB Blockchain Zug)

Vom 29. Februar 2024 (Stand 10. Mai 2024)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 1894[1],

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förderung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an den Aufbaukosten der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»:

  1. Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern»: 25 Millionen Franken
  2. Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern: 11,85 Millionen Franken
  3. Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub»: 2,5 Millionen Franken

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

Art. 2

Die Beiträge gemäss § 1 Abs. 1 werden gestaffelt an den Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern», die Hochschule Luzern sowie den Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub» ausgerichtet. Die Finanzdirektion legt die Auszahlungsmodalitäten fest.

Die beiden in Abs. 1 genannten Vereine lassen ihre Buchführung durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf dieser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten in Absprache mit dem Kanton Zug.

Die Hochschule Luzern erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Art. 3

Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Egress

GS 2024/032

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
29.02.2024 10.05.2024 Erlass Erstfassung GS 2024/032

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 29.02.2024 10.05.2024 Erstfassung GS 2024/032