Nach elektronischer Übermittlung der Steuererklärungsdaten erhält die steuerpflichtige Person bzw. deren Vertretung umgehend eine Meldung auf dem Bildschirm, ob die Übermittlung erfolgreich war, und zusätzlich eine Übermittlungsquittung per E-Mail.
Die von der steuerpflichtigen Person elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten werden während 120 Stunden auf einem vom Kanton betriebenen Server aufbewahrt und können von der Steuerverwaltung noch nicht eingesehen werden. Während dieser Zeit können die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten von der steuerpflichtigen Person oder deren Vertretung jederzeit korrigiert werden.
Nach Ablauf der 120 Stunden sind keine Korrekturen mehr möglich und die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten werden zur Bearbeitung an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Die Weiterleitung an die Steuerverwaltung wird der steuerpflichtigen Person bzw. deren Vertretung mittels einer zweiten E-Mail bestätigt.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung gilt als eingehalten, wenn aus der zweiten E-Mail hervorgeht, dass die Weiterleitung am letzten Tag der Frist erfolgt ist.