Der Kanton leistet in den Jahren 2024–2027 einen jährlichen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von total 11,14 Mio. Franken an diejenigen Einwohnergemeinden, deren steuerliche Mindereinnahmen aus der achten Teilrevision des Steuergesetzes[2] höher sind als die wegfallende NFA-Beteiligung.
Der Kanton leistet den Einwohnergemeinden Menzingen und Neuheim zudem in den Jahren 2028 und 2029 einen Solidaritätsbeitrag von 50 Prozent (2028) bzw. 25 Prozent (2029) ihres Beitrags gemäss § 2.