Die Zuger Kantonalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 763 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts[2] nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer.
Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften des Obligationenrechts. Vorbehalten bleiben Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen[3] und die weiteren finanzmarktrechtlichen Bestimmungen des Bundes.