Die Vorbereitungsphase eines Bauvorhabens wird durch Beschluss des Regierungsrats zulasten der Laufenden Rechnung ausgelöst. Sie umfasst alle für die optimale Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere
- des Baubedürfnisses,
- des Standorts,
- die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie
- einen Antrag betreffend die Art des Planungs- und Ausführungsverfahrens samt den Bedingungen für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe.
Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben.
Der Regierungsrat sorgt dafür, dass
- Wirtschaftlichkeit und Folgekosten bei Studienaufträgen und Vor- und Bauprojekten beurteilt werden können, insbesondere wenn sie mit Architektur- und Ingenieurwettbewerben verknüpft sind;
- für das jeweilige Preisgericht oder Beurteilungsgremium entsprechende Fachleute beigezogen werden.