Dieses Reglement gilt für alle Mitarbeitenden der Gebäudeversicherung Zug.
Es regelt die Zuständigkeiten im Personalbereich, die Zuordnung der Funktionen der Mitarbeitenden zu den Referenzfunktionen gemäss § 44 ff. Personalgesetz[2] und der Lohneinreihungsverordnung[3] sowie die besonderen Entschädigungen gemäss § 56 Personalgesetz[4].