Dieses Gesetz stimmt die kantonale Energiepolitik mit den Zielen des Bundes ab. Es vollzieht im Besonderen die eidgenössische Energiegesetzgebung.
Das Gesetz nennt Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons und der Einwohnergemeinden und fördert im Vollzug die Zusammenarbeit mit Privaten.
Das Gesetz schafft geeignete Rahmenbedingungen für die sparsame und effiziente Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. *