Für die Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen in bestehenden Gebäuden wird für die Jahre 2023 bis 2032 zulasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit von 84 Millionen Franken bewilligt. Dieser setzt sich zusammen aus
- 77 Millionen Franken für Fördermassnahmen gemäss § 5 Abs. 1 und 1a des Energiegesetzes für die Jahre 2023 bis 2032;
- 7 Millionen Franken für bereits zugesicherte Förderbeiträge (Auszahlungen 2023 bis 2028).
Für diesen Rahmenkredit wird mit Beiträgen vom Bund in der Höhe von 59 Millionen Franken gerechnet.