Die Verleihung erstreckt sich auf die Ausnutzung der Wasserkräfte der Sihl durch Erstellung einer Staumauer oder eines Staudammes in der Schlagen bei Einsiedeln zur Bildung eines künstlichen Sammelbeckens östlich von Einsiedeln mit einer, gemäss Expertenbericht vom März 1908 in Aussicht genommenen Höhe der Überfallkante der Stauanlage von 892,60 m über Meer und zur Ausnutzung des Gefälles zwischen dem Stausee und dem Zürichsee (Obersee) durch den Bau eines Stollens und einer Druckleitung zu einem Maschinenhaus südlich von Lidwyl bei Altendorf und Ableitung des Wassers in den Zürichsee, entsprechend der vorgelegten Übersichtskarte 1:25 000.
Die Wassernutzung der Sihl darf keine vollständige sein. Die Sihl ist aus dem Stausee so zu dotieren, dass ihre Wassermenge beim Eintritt in den Kanton Zürich oberhalb Hütten nie unter 2,5m³/Sek. zurückgeht. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Abflussverhältnisse der Seitenbäche, die sich zwischen dem Stausee und der Kantonsgrenze in die Sihl ergiessen, nicht in nachteiliger Weise verändert werden.