Adressnachforschungen bei Unterlassen der Meldepflicht (Art. 85 und Art. 98 BSV): Fr. 50.– bis Fr. 300.–
Gebühr für die 2. Mahnung (inklusive): Fr. 35.–
Einzug des Schiffs- oder Schiffsführerausweises durch die Polizei: Fr. 150.–
Übrige, nicht ausdrücklich erwähnte Verfügungen und Dienstleistungen: Fr. 50.– bis Fr. 500.–
Bestätigungen und Dienstleistungen zuhanden anderer Behörden: Fr. 35.–
Mitteilung Annullierung der Haftpflichtversicherung: Fr. 35.–
Kilometerentschädigung (Expertisen etc.): Fr. 1.50
Abtretung von Kennzeichen bzw. Gebühr bei Verweigerung: Fr. 150.– bis Fr. 400.– *
Die Übertragung der Kennzeichen im Todesfall der bisherigen Halterin oder des bisherigen Halters auf die überlebende Ehegattin, den überlebenden Ehegatten, die überlebende registrierte Partnerin oder den überlebenden registrierten Partner ist gebührenfrei. Die Möglichkeit der gebührenfreien Übertragung besteht während eines Jahres nach dem Ableben. *