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811.15-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

Präambel

Kantonsratsbeschluss

betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

vom 29.April 20041)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Art. 34 Abs gestützt auf

und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung1) , beschliesst:

Art. 1

Beitrittserklärung DerKantonZugtrittderInterkantonalenVereinbarungüberdieGründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum

Art. 34

gemäss der Kantonsverfassung.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.3)