und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung1) , beschliesst:
811.15-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
Präambel
Kantonsratsbeschluss
betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung
über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
vom 29.April 20041)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
Art. 34 Abs gestützt auf
Art. 1
Beitrittserklärung DerKantonZugtrittderInterkantonalenVereinbarungüberdieGründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum
Art. 34
gemäss der Kantonsverfassung.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.3)