Alle Datenlieferantinnen und -lieferanten stellen sicher, dass nur richtige und vollständig nachgeführte Daten in das NAREG eingetragen oder der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
Die Datenlieferantinnen und -lieferanten, die Daten in das NAREG eintragen oder übertragen, sind für die Mutation dieser Daten verantwortlich.
Alle Datenlieferantinnen und -lieferanten müssen Mutationsanträge von Dritten auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Gesundheitsfachpersonen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 teilen der für die Eintragung der entsprechenden Daten zuständigen Stelle falsche oder fehlende Angaben durch Mutationsantrag mit.
Jede Mutation ist durch das SRK zu protokollieren.