Der Kanton stellt im Rahmen einer Überbrückungsfinanzierung den Betrieb der Notfallpraxis der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug sicher.
Die Unterstützung erfolgt mittels Ausrichtung einer Fallpauschale bei Vorliegen einer Tarifierungslücke.
Der Regierungsrat regelt das Weitere.