Die Grundgebühr je Besuch und Schlachtbetrieb beträgt Fr. 20.– (die Schlachttieruntersuchung und der Besuch auf dem Schlachtbetrieb für die Fleischkontrolle gelten als zwei unterschiedliche Besuche).
Zusätzlich je Tier:
- Grossvieh (Rind ab 6 Wochen, Pferd) Fr. 12.–
- Kleinvieh (Schwein, Schaf, Ziege) Fr. 6.–
- Kalb (Rind unter 6 Wochen) Fr. 5.–
- Gehege- und anderes Wild Fr . 6.–
- anderes Schlachtvieh Fr. 6.–
- Geflügel und Kaninchen –.20
Die Kosten für obligatorische Trichinenuntersuchungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Beanstandungen zusätzlich:
- Für die Kontrolle der Gefrierbehandlung je Schlachtkörper Fr. 10.–
- Für die Probenerhebung zur bakteriologischen Untersuchung einschliesslich Nachkontrolle, je Schlachtkörper Fr. 45.–
- Für übrige Probenerhebungen nach Zeitaufwand pro Minute Fr. 2.–
Weiter werden die Kosten für Laboruntersuchungen sowie sämtliche Auslagen in Rechnung gestellt. Bei Schlachtungen krankerscheinender Tiere trägt der Kanton die Kosten der bakteriologischen Untersuchungen und für Seuchenabklärungen.