Das Zuger Kantonsspital dient der akutmedizinischen Schwerpunktversorgung der Bevölkerung des Kantons Zug. *
Es stellt insbesondere auch die Versorgung in den Bereichen der Notfallbehandlung und Intensivpflege sicher.
Für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zug besteht im Rahmen des vom Regierungsrat festgelegten Leistungsprogramms eine Aufnahmepflicht, wobei Notfälle den Vorrang haben.
Es bietet Ausbildungsplätze an für Assistenzärzte und -ärztinnen, Medizinstudenten und -studentinnen, Lernende in der Gesundheits- und Krankenpflege und für andere Spitalberufe.