Der Bürgergemeinde der Stadt Zug wird während 20 Jahren seit Rechtskraft dieses Vertrages ein Rückkaufsrecht der Spitalliegenschaften (GBP Nr. 1408, 1412) und der Liegenschaft St.-Michaels-Hof (GBP Nr.1426) eingeräumt, sofern der Kanton die genannten Liegenschaften nicht mehr für Zwecke des öffentlichen Gesundheitswesens verwenden sollte.
Der Rückkaufspreis beträgt 3 Millionen Franken. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt.
Sofern der Kanton mit dem Bau der Schwesternschule mit Unterkunfts- und Wohnräumen bis 1. Januar 1983 nicht oder nicht auf der Liegenschaft St.-Michaels-Hof beginnt, wird der Bürgergemeinde der Stadt Zug ein separates Rückkaufsrecht der Liegenschaft St.-Michaels-Hof (GBP Nr. 1426) eingeräumt. Der Rückkaufspreis beträgt Fr. 680 000.–. Das Rückkaufsrecht wird für die Dauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt.