Kanton und Gemeinden unterstützen gemeinnützige Institutionen, die ausländische Arbeitskräfte mit geregeltem Aufenthaltsstatus betreuen.
Sie tragen die Kosten der aufgrund einer Leistungsvereinbarung definierten Dienstleistungen, nach Abzug allfälliger Beiträge Dritter und Eigenerträge der Institution, je zur Hälfte.
Der Beitrag der einzelnen Gemeinde berechnet sich nach Massgabe der Anzahl Arbeitsplätze gemäss aktueller eidgenössischer Betriebszählung.