Die Leistungsaufträge werden nach medizinischen Leistungseinheiten und -gruppen erteilt.
Für Leistungseinheiten und -gruppen können Bedingungen und Auflagen wie Mindestfallzahlen vorgesehen werden.
Die Leistungen müssen hinreichend und klar benannt und abgegrenzt sein und einen Zusammenzug von zweckmässigen Angeboten beinhalten.
Ein marginaler Bedarf oder ein marginales Leistungsangebot muss für die Spitalliste nicht berücksichtigt werden, wenn die Versorgung dennoch gewährleistet ist.
Als Massnahmen zur regulativen Steuerung der Kosten und Mengen können insbesondere Mengenbegrenzungen (wie beispielsweise die maximale Bettenkapazität oder Grenzkosten) vorgesehen werden.