Das Amt für Wirtschaft und Arbeit der Volkswirtschaftsdirektion (nachstehend KWA genannt) ist:
- zuständig für alle die Stellenvermittlung und Beratung gemäss Art. 26 ff. AVG betreffenden Dienste;
- zuständig für alle die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih betreffenden Angelegenheiten, insbesondere die Erteilung und den Entzug von Betriebsbewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih;
- Kautionsstelle für Leistungen der Verleiher beim Personalverleih.
Das KWA kann die Stellenvermittlung und Beratung von nicht bei der Arbeitslosenversicherung gemeldeten Personen an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) delegieren.