Der Kanton fördert Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen. *
Er fördert *
- den Bau, die Erneuerung, den Erwerb und den Erhalt von preisgünstigem, auch altersgerechtem Wohnraum, insbesondere für Familien, Haushalte mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderung sowie bedürftige Betagte;
- den Bau und den Erwerb von Wohneigentum für Personen, welche über ein mittleres Einkommen verfügen;
- alternative Wohnformen von Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter[2] erreicht haben.
Die Einwohnergemeinden fördern solchen Wohnraum durch *
- Erwerb von Land und Liegenschaften und Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger;
- Realisierung eigener Bauvorhaben.