Die nachfolgenden Angaben sind Richtwerte. Im Einzelfall sind Abweichungen zulässig, insbesondere bei kurzer Aufenthaltsdauer. Auf spezielle Unterkunftssituationen wie z.B. wenig oder kein Tageslicht (Zivilschutzanlagen), «gefangene» Zimmer, Ringhörigkeit, beschränkte Warmwasserversorgung usw. kann hier nicht eingegangen werden. Solche Umstände werden zusammen mit dem Amt für Feuerschutz und dem Hochbauamt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen des Vertretbaren im Einzelfall geklärt.
861.421
Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
Präambel
gestützt auf § 8 Abs. 2 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich vom 27. Januar 2009[1],
Ziff. 1 Allgemeine Vorbemerkungen
Ziff. 2 Kollektivunterkünfte
In Abweichung zu Art. 33 Abs. 1 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV2) vom 11. August 1999[2] bezeichnet der Kanton Zug Kollektivunterkünfte erst ab einer Unterbringung von zwanzig Personen nach den asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Ziff. 3 Einzelwohnungen
Vom Kanton Zug, vertreten durch das Kantonale Sozialamt, gemietete Einzelwohnungen im Sinne von § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich sind nicht Gegenstand der vorliegenden Minimalstandards. Diese Wohnungen haben bezüglich Minimalstandards der Verordnung über Nettowohnflächen und Raumprogramm sowie über Ausstattung von Küchen und Hygienebereich des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 12. Mai 1989[3] zu entsprechen und werden nur gemietet, wenn das Hochbauamt die Mietkonditionen geprüft und für korrekt beurteilt hat.
Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung, Information und Sicherheit
Eingangsschleuse / Wartebereich[4]
Stationäre thermische Einrichtungen Wanzenbekämpfung[9]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Extern & intern
Empfangsbüro mit Schalter[10]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Administration[11]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Besprechungszimmer Beratung, Betreuung, allgemein[12]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Büro (Leitung und Mitarbeitende)[13]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Sitzungszimmer intern (Personal)[14]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Nein
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Aufenthaltsraum Personal mit Küche)[15]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
WC / Dusche Personal (F+M)[16]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
WC Gäste (F+M)[17]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Extern
Büro Polizei[18]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Nein
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Extern
Besprechungszimmer mit Gitterabteil, Ausschaffung, WC[19]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Nein
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Zelle mit WC[20]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Nein
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Ziff. 5 Medizinische Grundversorgung (gem. Art. 19 EpG[21] in Verbindung mit Art. 31 EpV[22])
Behandlungs-/Arztzimmer[23]
Bodenbelag[28]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: –
Untersuchungsliege, Stuhl
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: –
Aktenschrank
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: –
Medizinische Versorgung Material[29]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Medikamente[30]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Jod-Tabletten
- Zugang: Intern
Fliessend Kalt- & Warmwasser
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: –
Desinfektionsspender Hände
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: –
Quarantänezimmer DU/WC[31]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Extern oder intern
Ziff. 6 Wohnen und Leben
Zimmer Einzel[32]
Zimmer Mehrbett (ab zwei bis vier Personen)[37]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Intern
Zimmer Familien[38]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Intern
Bodenbelag[39]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang -
Bett mit Matratze, Rost[40]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Beleuchtung[41]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Schrank[42]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Stuhl[43]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Tisch[44]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Kühlschrank[45]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Starter-Kit Kochen, Schlafen usw.[46]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: (Ja, bei Direkteintritt)
- Bei Nothilfe: (Ja, bei Direkteintritt)
- Zugang: -
Duschen / WC[47]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Office, Küche[48]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Intern
Waschküche[49]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Intern
Waschmaschine, Tumbler[50]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Ziff. 7 Gemeinschaft, Bildung, Beschäftigung und Begegnung
Ziff. 8 Lagerflächen, Nebenräume
Werkstatt[57]
Lager Lern- und Beschäftigungsprogramm (Kleider, Werkzeug)[62]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: (Ja)
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Lager Wäsche, private Utensilien[63]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Lager Reinigung[64]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Lager Velos, Kinderwagen
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Extern
Reinigungsräume[65]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Intern
Entsorgung[66]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Extern & intern
Ziff. 9 Funktionsflächen, Verkehrsflächen
Heizungs- und Sanitärzentrale[67]
Elektrozentrale[72]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: Extern & intern
Serverraum[73]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Lift[74]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Eventuell
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: -
Ziff. 10 Allgemeine Anforderungen
Netzwerkanschluss Verwaltung[75]
Internetzugang Klientinnen und Klienten (getrennt von IT-Verwaltung)[80]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang: Intern
Videoüberwachung[81]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: (Ja)
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang -
Zeiterfassung-Terminal Siaxma[82]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Nein
- Zugang -
Brandschutz[83]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Sicherheit[84]
- In Durchgangsstation: Ja
- In Kollektiv-Unterkunft: Ja
- Bei Nothilfe: Ja
- Zugang: -
Ziff. 11 Einstufung
Für die Einstufung als Kollektivunterkunft werden die Brandschutzrichtlinien[85] der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen angewendet: Eine Asyl- und Flüchtlingsunterkunft mit mehr als zwanzig Personen wird als Beherbergungsbetrieb Typ B eingestuft. In Beherbergungsbetrieben Typ B ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforderlich für:
- Bauten und Anlagen mit zwei Geschossen und wenn die Anzahl beherbergter Personen mehr als 50 beträgt;
- Bauten und Anlagen mit drei oder mehr Geschossen und wenn die Anzahl beherbergter Personen mehr als 30 beträgt.
Ziff. 12 Umgebung / Aussenraum der Liegenschaft
Die Umgebungsgestaltung richtet sich nach der Art der Einrichtung. Sie bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, sich im Freien in der direkten Unterkunftsumgebung aufzuhalten. Raucherecken, Aufenthaltsbereiche, Spielplätze und Spielflächen nach Möglichkeit runden die Gestaltung ab. Pro Unterbringungskategorie sind des Weiteren zu definieren: Peripherieschutz (Umzäunung, Aussenbeleuchtung, Videoüberwachung usw.) gemäss Sicherheitskonzept sowie Parkplätze für Ärztinnen und Ärzte, Polizei, Güterumschlag, Personal usw.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 29.09.2017 | 01.10.2017 | Erlass | Erstfassung | GS 2019/009 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 29.09.2017 | 01.10.2017 | Erstfassung | GS 2019/009 |