Dieses Reglement bestimmt die Eigenleistung und deren Herabsetzung bei Abwesenheit von:
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- Erwachsenen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung;
- Minderjährigen bis zum Ende der Schulberechtigung mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung;
- Minderjährigen nach Abschluss der Schulberechtigung und Erwachsenen ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.
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Für die Arbeit in Tagesstrukturen mit Lohn sowie für den Besuch einer Tagesstruktur ohne Lohn durch Personen, die nicht in der gleichen Einrichtung wohnen, wird keine Eigenleistung erhoben. *
Individuelle Nebenkosten, die im Rahmen eines Aufenthalts in einer stationären Einrichtung anfallen, werden der betreuten Person zusätzlich zur Eigenleistung in Rechnung gestellt.
Bei einem Aufenthalt in einer stationären Wohneinrichtung mit gleichzeitiger Nutzung einer Tagesstruktur ohne Lohn der gleichen Einrichtung werden die jeweiligen Aufenthaltskosten zusammengezählt und die Eigenleistung wird von diesem Gesamtbetrag erhoben. *