Organe der wirtschaftlichen Landesversorgung sind:
- der Regierungsrat,
- die Volkswirtschaftsdirektion,
- die Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL),
- die Gemeindestellen für wirtschaftliche Landesversorgung.
Die ständige Bereitschaft dieser Organe ist nach Art, Schwere und Umfang der Bedrohung so zu organisieren, dass die erforderlichen Tätigkeiten im Fall eines Einsatzes unverzüglich aufgenommen werden können.