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913.5

Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)

Vom 13. Dezember 2007 (Stand 22. Dezember 2007)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung[1]

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug leistet an die Forschungsaufwendungen des Micro Centers Central Switzerland (MCCS) in Alpnach im Jahr 2008 einen Betrag von maximal Fr. 175’500.–.

Der Regierungsrat kann den gemäss Abs. 1 festgelegten Maximalbeitrag auch im Jahr 2009 ausrichten, sofern die Forschungsaufwendungen des MCCS bis Ende 2008 nicht im Rahmen der Trägerschaft der Fachhochschule Zentralschweiz finanziert werden können.

Art. 2

Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern:

  1. das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst;
  2. sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen;
  3. das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und einen Bericht über die Forschungstätigkeit vorlegt.

Art. 3

Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug, insbesondere mit dem Abschluss der Subventionsvereinbarung, beauftragt.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft[2].

Egress

GS 29, 573

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
13.12.2007 22.12.2007 Erlass Erstfassung GS 29, 573

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 13.12.2007 22.12.2007 Erstfassung GS 29, 573