Der Regierungsrat kann ab 2010 unter den Voraussetzungen gemäss § 2 dem Micro Center Central-Switzerland (MCCS) in Alpnach Beiträge ausrichten.
913.52
Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an das Micro Center Central-Switzerland
Präambel
gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung[1],
Art. 1
Art. 2
Die Beiträge dürfen maximal 175’500 Franken pro Jahr betragen und können vom Regierungsrat jährlich an die Teuerung angepasst werden (Landesindex für Konsumentenpreise Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen.
Der Regierungsrat kann die Beitragsausrichtung vom Abschluss einer Subventionsvereinbarung abhängig machen.
Art. 3
Das dem MCCS für das Jahr 2010 gewährte Darlehen von 175’500 Franken wird in einen A-fonds-perdu-Beitrag umgewandelt.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt nach unbenutzter Referendumsfrist (§ 34 der Kantonsverfassung) oder nach der Annahme durch das Volk am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft[2].
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 27.01.2011 | 09.04.2011 | Erlass | Erstfassung | GS 31, 101 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | GS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 27.01.2011 | 09.04.2011 | Erstfassung | GS 31, 101 |