Beiträge für die stickstoffoptimierte Milchviehfütterung werden ausgerichtet, wenn dadurch die Ammoniakausscheidungen bei den Milchkühen verringert werden. Referenzwert ist der durchschnittliche Milchharnstoffwert des Jahres 2012. Für die Beitragsberechtigung muss der durchschnittliche Milchharnstoffwert eines Jahres gegenüber dem Referenzwert gemäss Absatz 3 verringert werden.
Beiträge für die stickstoffoptimierte Schweinefütterung werden ausgerichtet, wenn dadurch die Ammoniakausscheidungen bei den Schweinen verringert werden und das Futter die festgelegten Rohproteingehalte nicht überschreitet.
Das Landwirtschaftsamt legt für die stickstoffoptimierte Milchviehfütterung in Abstimmung mit den Empfehlungen der nationalen Arbeitsgruppe zum Ammoniak-Ressourcenprojekt die anerkannten Messmethoden für den Nachweis der Michharnstoffwerte, die Anzahl Milchharnstoffmessungen je Jahr und die minimale Verminderung der Milchharnstoffwerte je Jahr für die Beitragsberechtigung fest.
Das Landwirtschaftsamt legt für die stickstoffoptimierte Schweinefütterung in Abstimmung mit den Empfehlungen der nationalen Arbeitsgruppe zum Ammoniak-Ressourcenprojekt die Schweinekategorien, die maximalen Rohproteingehalte des Schweinefutters und die Methodik des Nachweises der Futtergehalte fest.