Das Landwirtschaftsamt ist ermächtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Beitragsvoraussetzungen erfüllt werden.
Es kann Dritte mit Kontrollaufgaben und Abklärungen beauftragen.
Auf Verlangen ist dem Landwirtschaftsamt und seinen Beauftragten Einblick in die betrieblichen Unterlagen zu gewähren.