Der Kanton unterhält einen Entschädigungsfonds für Tierverluste. *
Dieser dient
- der Entschädigung von Tierverlusten, die auf eine vom Bundesrecht erfasste Seuche zurückzuführen sind;
- der Entschädigung von Tierverlusten, die auf die Anordnung einer Massnahme durch den Kanton zur Verhütung und Bekämpfung einer vom Bundesrecht nicht erfassten Tierkrankheit zurückzuführen sind;
- der Leistung von Beiträgen an die Kosten der Bekämpfungs- und Prophylaxemassnahmen gegen Tierseuchen;
- der Leistung von Beiträgen an Tiergesundheitsdienste gemäss § 4;
- der Entschädigung von Tierverlusten und Aborten sowie tierärztlich zu behandelnden Sofortreaktionen, die auf eine behördlich angeordnete Präventionsmassnahme zurückzuführen sind;
Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.