Dieses Gesetz bezweckt:
- die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten;
- bedrohte Tierarten zu schützen;
- die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen;
- eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten.