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933.15-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch

Präambel

933.15-A1 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt desAabaches, Gemeinde Risch vom 27. Dezember 19581) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung2) , beschliesst: I. Dem beiliegenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches in Oberrisch wird die Genehmigung erteilt. II. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regie- rungsrat ist mit demVollzug beauftragt. 1) GS 17, 509 2) BGS 111.1