Die Fischereirechte am alten Lorzenlauf werden auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Flussstrecke wie folgt auf den neuen Lorzenlauf verlegt:
- vom Jöchler bis zur Gemeindegrenze Baar/Zug: für Werner Herrmann, Rosental, Baar;
- von der Gemeindegrenze Baar/Zug bis zum Zugersee: für die Korporation Zug.
Die Angelrechte der Korporation Baar-Dorf haften an der Strecke von Werner Herrmann, Rosental, Baar.