- Sonntage;
- Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag (1. August), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.
Als Feiertage im Sinn von Art. 20a Abs. 1 des Arbeitsgesetzes gelten: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.