Die Gemeinde Rüdlingen tritt an den Fiskus des Kantons Zürich zu Eigentum ab: die sogenannte «Stäubisallmend», bestehend hauptsächlich aus Streuland, grenzend im Osten an das Land der Gemeinde Flaach und verschiedener Grundbesitzer; im Süden an das Land des Kaspar Lienhard, Ziegler, in Flaach, JakobMeier,a.Kreisrichters,inFlaach,undWitweFehr,Gemeinde- schreibers, in Rüdlingen; im Westen an den Hochdamm und an den Rhein; im Norden spitzt sich das Areal zu.
Der Flächeninhalt des Kaufobjektes, ohne das als Überfahrt die- nendeGrundstück,welchesaberimKaufinbegriffenist,misst7(sieben) Hektaren,50(fünfzig)Arenund20(zwanzig)Quadratmeter(20(zwan- zig) Jucharten, 335 (dreihundertfünfunddreissig) Ruthen und 55 (fünf- undfünzig) Quadratfuss].
Die Gemeinde Rüdlingen tritt bei der Fertigung den in ihrem Be- sitz befindlichen Katasterplan der Stäubisallmend an den Käufer ab.